Wichtig zu wissen!

Träger:

Träger unserer Einrichtung ist die Protestantische Kirchengemeinde Ebernburg-Altenbamberg.
Diese wird rechtlich vom Presbyterium verteten. Dieses besteht aus dem Pfarrer bzw. der Pfarrerin und gewählten, ehrenamltich tätigen Presbyter*innen. Als Geschäftsführung des Kindergartens ist Herr Petzolz beschäftigt.

 

 

Betreuungsleistungen und Beiträge:

Alle Kinder über 2 Jahren sind beitragsfrei. Der Essensbeitrag bei Ganztagsbetreuung muss gezahlt werden. Der Monatsbeitrag dafür, in Höhe von 57 Euro (2€ Getränke), ist für alle Monate des Kindergartenjahres zu zahlen. Da wir ausschließlich Ganztagsbetreuung anbieten, zahlt jeder den Beitrag.

Frühstück und Mittagessen im Kindergarten:

Die Kinder können morgens bis 9.00 Uhr in unserer Frühstücksecke selbständig frühstücken (Bitte keine Süßigkeiten mitgeben!). Mineralwasser, Milch und Obst stehen ergänzend bereit. Sollte Ihr Kind über die Hälfte eines Monats krank/abwesend sein, zahlen Sie nur die Hälfte des Essensbeitrages. Aus dem Grund ist es wichtig, die Kita per Mail, telefonisch oder per App zu informieren, wenn Ihr Kind nicht in die Kita kommt. Ansonsten brauchen Sie nichts zu tun. 
Wir bieten Ganztagesbetreuung, mit bis zu 9 1/2 Stunden Betreuungszeit an. Insgesamt gibt es bei uns 60 Betreuungsplätze. In unserer Einrichtung wird täglich von unseren Küchenfeen frisch gekocht. Unsere erfahrenen Küchenkräfte gewährleisten eine ausgewogene und gesunde Ernährung. Sehen Sie sich gerne den, in der Kita ausgehängten Speiseplan an.
 

Elternausschuss:

Jedes Jahr im Herbst wird der Elternausschuss gewählt. Der EA hat eine beratende Funktion, bei Veränderungen in der Einrichtung muß er gehört werden.
Der Elternausschuss versteht sich als Anpsrechpartner  und Vermittler zwischen Eltern, Kindergarten und Träger (siehe auch Elternausschuss).

 

Handlungsplan bei Personalausfällen

Handlungsplan bei Personalausfällen im Ev. Kindergarten Ebernburg (Auszug, Stand: 12/2018)

 

Das Problem:

Personalausfälle, geplant z.B. durch Urlaub und Fortbildung, insbesondere aber unvorhergesehene Ausfälle durch kurzfristige Erkrankungen, stellen auch in unserem Kindergarten eine fortwährende Herausforderung dar. Vieles kann durch flexibles Reagieren im Team aufgefangen und gemeistert werden. Darüber hinaus ist es für uns notwendig und hilfreich - entsprechend dem Grad der Notsituation - nach einem strukturierten Handlungsplan vorzugehen. Ziel des Planes ist es, in einer konkreten Not-Situation handlungssicher, transparent und nachvollziehbar verfahren zu können. Es ist auch in Notsituationen unser Anspruch, dass Abstriche in der Betreuungsqualität möglichst vermieden werden und dass diejenigen im Team, die nicht ausfallen, nicht über alle Maßen belastet werden. Bei der Beurteilung von Notsituation gilt als Orientierungsgröße die Mindestanwesenheit zur Sicherstellung der Aufsichtspflicht.

 

Vorfeldmaßnahmen:

Eine der Grundlagen für die Wirksamkeit unseres Handlungsplanes sehen wir in einer guten Personalsteuerung. Abfragen nach dem tatsächlichen Betreuungsbedarf im Umfeld von Feiertagen und Schulferien werden wir zukünftig verstärken, um den Personaleinsatz weiterhin angemessen und effektiv zu gestalten und um auf diesem Weg Flexibilitätsressourcen für Notsituationen zu verstärken. Wichtig ist hierbei, dass Sie sich im Vorfeld Gedanken machen, ob Sie Ihr Kind in die Kita bringen oder nicht und uns Ihren entgültigen Entschluss mitzuteilen. Nur so gelingt uns eine genau Planung. Bereits bei der Anmeldung ihrer Kinder werden Eltern klar darauf hingewiesen, dass wir als Einrichtung keine 100%-Betreuung gewährleisten können, sondern eine unterstützende Funktion einnehmen und dass es wichtig und die Verantwortung der Eltern ist, sich um die Betreuungssicherung im Fall von Einschränkungen des Betreuungsangebotes unserer Kindertagesstätte zu kümmern.

 

Vorgehen und konkrete Maßnahmen bei personellen Engpässen

 

Notsituationen müssen im Einzelfall bewertet werden bevor entsprechende Schritte eingeleitet werden. Der Ausfall einer Fachkraft wird durch interne Absprachen bezüglich Früh- und Spätdiensts, Veränderung von Pausenregelungen oder Tausch von Dienstzeiten kompensiert.

Darüber hinaus gliedern wir die Notfallsituationen in drei Stufen, die sich meist durch das Fehlen von zwei, drei oder vier (und mehr) Fachkräften zeigen. Die jeweils daraus folgenden Maßnahmen werden entsprechend der Notfallstufe zwischen Leitung/Team und Träger (ggf. unter Einbeziehung der Fachberatung) vereinbart, ab Stufe II mit dem Elternausschuss entsprechend kommuniziert und mit dem Jugendamt abgestimmt.

 

Vorgehensweise bei Notfallstufe I (zwei bis drei Fachkräfte fehlen):

- Teamabsprachen für Früh- und Spätdienste

- Veränderung von Pausenregelungen

- Tausch von Dienstzeiten

- Nutzung von Vorbereitungszeiten für Betreuungsdienst

- Absprachen und Anordnung von Mehrarbeit

- Zusammenlegung von Gruppen bei reduzierter Kinderzahl

- Modifikation, Verschieben oder Streichen geplanter Projekte und Vorhaben

- Einsatz externer Vertretungskräfte

 

Vorgehensweise bei Notfallstufe II (drei bis vier Fachkräfte fehlen):                     

- die Maßnahmen nach Stufe I werden ausgeschöpft, zusätzlich:

- Absage von Fortbildungen

- Fachkräfte im Urlaub werden angefragt

- Urlaubssperre für neuen Urlaub

- Eltern werden gebeten Kinder möglichst zuhause zu betreuen oder zumindest möglichst früh abzuholen

- Verschiebung von Eingewöhnungen

- Pfarrerin u.a. Mitarbeitende der Gemeinde werden als unterstützende Helfer*innen angefragt

- Schließung von Gruppen und Einrichtung einer Notgruppe

 

Vorgehensweise Notfallstufe III (es fehlen 50% und mehr der Fachkräfte):

- Alle Maßnahmen der Stufen I und II werden ausgeschöpft, zusätzlich:

- Verkürzung der Öffnungs- und Betreuungszeiten

- Stopp von Eingewöhnungen

- Schließung von Gruppen, Einrichtung einer Notbetreuung

- Vorübergehende Schließung der Einrichtung

Wichtig ist uns, dass alle Maßnahmen entsprechend den bestehenden Gesetzen, Vorschriften und Ordnungen transparent und beteiligungsorientiert (Team, Eltern, Elternausschuss, Träger, Fachberatung, Jugendamt) vereinbart und umgesetzt werden. Insbesondere bei der notwendigen Verringerung der Öffnungszeiten, Schließung von Gruppen oder der Einrichtung und Eingewöhnungsstopp werden Stadt- und Landesjugendamt einbezogen.

 

Bad Kreuznach (Ebernburg), Dezember 2018

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