Kita A B C

A

Aufnahmegespräch

Einstieg in die Erziehungsarbeit von Eltern und Kindertagesstätte ist das gemeinsame Aufnahmegespräch. Hier sollen die Grundlagen für die Erziehungspartnerschaft gelegt werden. Dieser erste Kontakt von Eltern und ErzieherInnen dient dem Informationsaustausch über Ihr Kind und unsere pädagogische Arbeit. Dabei erhalten sie den Aufnahmevertrag.

Aufsichtspflicht

Wenn Sie Ihr Kind in den Kindergarten bringen, müssen Sie es bei einer ErzieherIn anmelden. Auch beim Abholen müssen die Kinder wieder bei einer ErzieherIn abgemeldet werden.

Die Aufsichtspflicht ist gesetzlich begründet. Im Sinne des Personensorgerechts (wie in §1631 Abs. 1 BGB beschrieben) liegt die Aufsichtspflicht bei den Sorgeberechtigten des Kindes und wird von diesen für einen bestimmten Zeitraum auf den Träger der Kindertageseinrichtung übertragen.

Den pädagogischen Fachkräften obliegt die Aufsichtspflicht über die ihnen anvertrauten Kinder während der Zeit ihres Aufenthaltes in der Kindertagesstätte, einschließlich der Ausflüge, Spaziergänge und Besichtigungen, sofern ihnen das Kind übergeben wurde. Die Eltern begleiten ihr Kind bis zum Erziehungspersonal, um so die Aufsicht zu übertragen. Die Aufsicht ist von den Mitarbeitenden so wahrzunehmen, dass einerseits der pädagogische Auftrag gemäß der zugrundeliegenden pädagogischen Konzeption der Kindertagesstätte erfüllt wird, andererseits Kinder sich selbst und anderen keinen Schaden zufügen. Grundsätzlich muss dafür nach dem KiTaG sichergestellt sein, dass während der Betreuungszeit für jede individuelle Betreuungsform immer zwei Fachkräfte gleichzeitig anwesend sind (§ 21 Abs. 4 KitaG und RS LSJV Nr. 63), um die Aufsichtspflicht erfüllen zu können.

Bei gemeinsamen Festen und Veranstaltungen der Kindertagesstätte mit Angehörigen der Kinder verbleibt die Aufsichtspflicht bei den Eltern, deren Kinder anwesend sind.

Der Umfang der Aufsichtspflicht richtet sich nach dem Entwicklungsstand und der Persönlichkeit des Kindes sowie situativen Gegebenheiten.

Falls Fremde oder andere nicht sorgeberechtigte Personen das Kind abholen, verlangt die Kindertagesstätte eine schriftliche Erklärung der Eltern. Abholberechtigte Personen (z. B. auch ältere Geschwisterkinder) werden auf einem Vertragsblatt namentlich aufgeführt. Änderungen bei der Abholberechtigung sollen unverzüglich mitgeteilt werden. Soll das Kind den Nachhauseweg allein antreten, ist hierzu eine schriftliche Einverständniserklärung notwendig. Der Weg zur Kindertagesstätte und zurück nach Hause liegt im Verantwortungsbereich der Eltern. Wir bitten Alle darauf zu achten, die Eingangstüren zu schließen und außer den eigenen Kindern keine anderen mit hinauszunehmen.

 

B

Beobachtung und Dokumentation

Wir beobachten und dokumentieren in einem, für unsere Einrichtung festgelegten System. Eltern haben auf Wunsch bei Entwicklungsgesprächen Einblick.  Das Team tauscht sich über die Entwicklung der Kinder aus. Die Dokumentation der Beobachtung ist Grundlage für die Planung weiterer pädagogischer Bildungsanregungen.

Betreuungsvertrag

Mit dem Betreuungsvertrag werden die Art und der Umfang der Betreuung verbindlich geregelt. Er enthält Informationen über das zu betreuende Kind, z.B. seine Kontaktdaten. Sollten sich wichtige Daten verändern, bitten wir um direkte Benachrichtigung. Bei Notfällen ihres Kindes müssen Sie jederzeit für uns erreichbar sein.

Bienengruppe - Nestgruppe

Wir haben uns in unserer Einrichtung bewusst dafür entschieden, einjährige Kinder in einer „Nestgruppe“ (Bienengruppe) mit bis zu 15 Kindern im Alter bis zu 2 Jahren aufzunehmen. Sie bietet den Kindern in einer kleineren Gruppe einen geschützten Rahmen für die Eingewöhnung und Entwicklung. Um den intensiven Betreuungsaufwand bei dieser Altersgruppe leisten zu können, ist diese Gruppe personell stärker besetzt

 

D

Draußen spielen

Wir ermöglichen den Kindern möglichst häufig das Spielen im Außengelände. Größere Kinder dürfen nach einer Prüfung über das Einhalten der Regeln und nach Erhalt eines „Außengeländeführerschein“ allein in unserem Garten spielen, sofern es die ErzieherInnen aus Gründen der Sicherheit und Pädagogik vertreten können. Die Aufsicht ist gewährleistet.

 

E

Eingewöhnungsphase - Berliner Eingewöhnungsmodell.

Das Wichtigste bei der Eingewöhnung ist der Aufbau einer Bindungsbeziehung zu einer ErzieherIn und der Gruppe. Daher ist es notwendig, dass sich zunächst die BezugserzieherIn um das neue Kind kümmert und so der Aufbau einer Bindungsbeziehung ermöglicht wird. Es ist ausreichend und nicht überfordernd, wenn das Kind während der Eingewöhnungszeit täglich 1-2 Stunden in der Einrichtung verbringt. Die neu aufgebaute Beziehung zum/zur der Bezugserzieher*in gibt dem Kind die Sicherheit, zunächst erst für wenige Stunden am Tag auf die Anwesenheit der Eltern verzichten zu können. Die Eltern bleiben die wichtigsten Bindungspersonen für das Kind.

Das Berliner Eingewöhnungsmodell ist eine bewährte Form der Eingewöhnung:

Die Beteiligung der Eltern (oder anderer wichtiger Bezugspersonen) ist eine unverzichtbare Voraussetzung für das Gelingen einer guten Eingewöhnung. Ihre Anwesenheit gibt dem Kind ein grundlegendes Gefühl der Sicherheit beim Einlassen auf neue Bezugspersonen und die neue Umgebung. Auch für die Eltern ist diese Zeit eine gute Möglichkeit, unsere Arbeit und unser Haus kennen zu lernen. Dabei werden individuelle Absprachen getroffen für das Kind, die eingehalten werden müssen.

Während der ersten drei Tage begleitet eine Bezugsperson das Kind in unserer Einrichtung und bleibt zusammen mit ihm im Gruppenraum. Am 4. Tag kommt es zur ersten Trennung. Etwa 5 – 10 Minuten nach Ankunft in der Gruppe verabschieden sich die Eltern von dem Kind und verlassen den Gruppenraum auch dann, wenn das Kind kurzfristig protestiert. Wenn das Kind ruhig spielt, kann diese erste Trennung auf 30 Minuten ausgedehnt werden.

Die Stabilisierungsphase beginnt, wenn Eltern und Kinder sich darauf eingestellt haben, dass im Kindergarten zuerst der/die Bezugserzieher*in auf die Signale des Kindes reagiert. Die Trennungszeiten werden verlängert. Die Eltern bleiben weiterhin abrufbereit.

Der Eingewöhnungsprozess ist abgeschlossen, wenn das Kind den/die Erzieher*in als „sichere Basis“ akzeptiert und es sich von ihr trösten lässt. Es kann sein, dass das Kind auch später noch auf den Abschied von den Eltern mit Weinen reagiert. Entscheidend ist jedoch, ob es sich wenige Minuten nach dem Weggang der Eltern beruhigt und sich seinem neuen Umfeld zuwendet. Wenn ein Kind sich nicht beruhigen kann, werden seine Eltern angerufen. Die Eingewöhnung verlangt trotz der Begleitung von Eltern und Erzieher*innen eine große Anpassungsleistung Ihres Kindes.

Elternausschuss

Der Elternausschuss ist ein Bindeglied zwischen Träger, den Erziehungsberechtigten und den pädagogischen Fachkräften. Am Anfang eines jeden Kindergartenjahres findet eine Elternversammlung statt, bei der der neue Elternausschuss gewählt wird. Er vertritt die Interessen der Eltern, vermittelt, wenn nötig, und hat beratende Funktion. Er wird über wichtige Abläufe und Änderungen informiert und begleitet unterstützend und helfend die Arbeit in der Kindertagesstätte.

Erziehungspartnerschaft

Das Fundament der Erziehungs- und Bildungsarbeit in der Kindertagesstätte ist die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Eltern und Erzieher*innen. Nur so ist eine dauerhaft konstruktive Erziehungsarbeit möglich.

Eine wichtige Voraussetzung für das pädagogische Handeln ist der regelmäßige Austausch mit den Erziehungsberechtigten.

Formen der Zusammenarbeit

  • Das Aufnahmegespräch
  • Tür- und Angelgespräche bieten schnellen und aktuellen Austausch
  • Entwicklungsgespräche mit den Eltern finden in regelmäßigen Abständen bzw. bei Bedarf statt
  • Elternabende dienen gegenseitigem Kennenlernen, Vermittlung und Austausch zu spezifischer Information und Themen
  • Informationen erreichen Eltern über unsere Aushänge im Infoflur, Infoschreiben per Email

 

F

Freispiel

Kinder lernen im Spiel den Umgang mit Menschen. Sie entwickeln dabei ihre Persönlichkeit. Darum ist Spiel für Kinder lebensnotwendig. Spielen ist zugleich lernen, üben, wiederholen, begreifen- und das mit Spaß und großer Motivation.

Deshalb sind freie Spielphasen von großer Bedeutung für die Kinder. Sie können ihre Spielpartner, Spielorte, Spielzeit und Spielmaterial im gegebenen Rahmen frei wählen. Das sind optimale Lernbedingungen. Diese Freiräume ermöglichen es den Kindern, sich ihre Aktivitäten entsprechend ihrem Entwicklungsstand und momentanen Lerninteresse zu wählen. Wichtig ist dabei, dass die räumliche Ausstattung und Ausgestaltung den Kindern viele Anregungen gibt.

Förderverein

Der Förderverein unterstützt unsere Kindertagesstätte ideell, praktisch und finanziell durch vielerlei Aktivitäten. Wir hoffen, dass viele beitreten und uns damit auch unterstützen.

Frühstück

Die Kinder können ihre Frühstückzeit bis 9:30 Uhr frei wählen. Für „Hungergefühle“ gibt es ein kontinuierliches Obstangebot. Wir bitten die Eltern, den Kindern ein gesundes Frühstück mitzugeben und keine Süßigkeiten. Der Kindergarten bietet Sprudelwasser und Milch an. Allerdings sollten Sie Ihrem Kind dennoch eine Trinkflasche mitgeben.

 

H

Hausschuhe und Kleidung

In unserem Kindergarten sollen Ihre Kinder - ebenso wie die Erzieher*innen - Hausschuhe tragen. Die Kleidung der Kinder sollte den Witterungsbedingungen entsprechen, leicht sein und die Bewegungsmöglichkeiten der Kinder nicht einschränken. Gummistiefel können Sie Ihrem Kind mitgeben und in der Kita lassen. Ebenso Matschkleidung. Matschhosen werden zum Matschen und im Regen getragen. Wenn es trocken ist und nicht regnet, werden wir darauf verzichten. Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind Wechselsachen, vor allem Socken und Hosen in der Kita haben. Nass gewordene Kleidung kann dann gewechselt werden. Diese Kleidung können Sie in dem Jutebeutel verstauen, welches Ihr Kind gemeinsam mit seinem Flurplatz bekommt. Besonders durch die Bewegung an der frischen Luft beugen wir Erkältungen vor. Bitte ermöglichen Sie ihrem Kind vielfältige Bewegungserfahrungen und achten Sie in Bezug auf die Kleidung auf Bewegungsfreiheit und die Möglichkeit, sich „dreckig“ zu machen.

 

I

Informationen

Informationen werden zum Teil schriftlich über die Postfächer, die sich über dem Haken der Kinder befinden, verteilt, hängen im Infoflur und/oder werden als E-Mail verschickt. Weitere Informationen finden sich auch hier auf der Homepage.

 

K

Körperpflege der Kleinsten

Die Eltern werden gebeten, Ersatzkleidung, Windeln und die individuellen Reinigungs- und Pflegemittel für ihr Kind in einer Eigentumsbox beim Wickeltisch bereitzustellen und regelmäßig zu ergänzen. Das Wickeln, als ganz enger Kontakt zwischen Kind und Erzieher*in, soll dem Kind Angenommensein und ein positives Körpergefühl vermitteln.

Die Sauberkeitsentwicklung wird von den Erzieher*innen unterstützt. Den Grundstein dafür legen Sie.

Kosten

Die Betreuung Ihrer Kinder in der Kindertagesstätte ist ab 2 Jahren in Rheinland-Pfalz beitragsfrei.

Für das Mittagessen und den Mittagssnack erteilen Sie uns ein SEPA-Mandat. Für Familien mit geringen finanziellen Mitteln besteht die Möglichkeit, Kostenübernahme oder einen Zuschuss zu beantragen. Bitte sprechen Sie uns im Bedarfsfall an.

Krankheiten und Infektionsschutz

Zeigen Ihre Kinder Anzeichen für eine Krankheit, dürfen sie erst nach Genesung wieder den Kindergarten besuchen.

Sollten Ihre Kinder während des Aufenthalts in der Kindertagesstätte Krankheitssymptome zeigen oder einen Unfall haben (bei schwerwiegenden Unfällen werden Notarzt und Krankenwagen bestellt), werden Sie benachrichtigt und gebeten, ihr Kind abzuholen. Sie werden angehalten Ihr Kind nach einem Anruf unverzüglich abzuholen.

Medikamente dürfen in unserer Kindertagesstätte nicht verabreicht werden! Eine Ausnahme stellen im Einzelfall sog. Notfallmedikamente dar (z.B. bei bekannten Allergien).

 

M

Mineralwasser & Milch

Mineralwasser haben die Kinder immer zur Verfügung. Ebenso Milch.

Mittagessen

In unserem Kindergarten wird täglich für alle Kinder ein abwechslungsreiches Mittagessen Frisch gekocht. Dabei werden die Bedürfnisse von Kindergartenkindern und die Vorgaben für eine gesunde Ernährung beachtet. An dem Geburtstag der Kinder dürfen sie sich ein Mittagessen aussuchen. Die Kinder essen im vertrauten Rahmen der Stammgruppe.

Mittagssnack

Um 14 Uhr stellt die Küche einen Snack zur Verfügung. Der Snack wechselt zwischen Obst, Brezeln, Broten u.v.m.

 

N

Notgruppe

Hin und wieder kann es sein, dass die Kita eine sogenannte „Notgruppe“ verhängt. Aufgrund personeller Engpässe kann von den arbeitenden Erzieher*innen die Aufsichtspflicht über einer vollständigen Gruppe nicht gewährleistet werden. Deshalb dürfen nur Eltern ihre Kinder in die Kita bringen, die wirklich keine andere Unterbringungsmöglichkeit finden können. Das ist auch keineswegs eine Maßnahme, die Sie bestrafen soll. Sie soll lediglich für die Sicherheit Ihrer Kinder sorgen. Wenn zu viele Kinder und zu wenig Erzieher in der Gruppe sind, können die Augen einfach nicht überall sein. Unfälle passieren schnell und genau das wollen wir vermeiden. Haben Sie Verständnis, falls es zu Notgruppen kommen sollte.

 

P

Portfolio

Wenn Ihr Kind in die Kita kommt, werden Sie gebeten einen Ordner mitzubringen. Über die Kindergartenzeit werden die Erzieher*innen Lerngeschichten, Entwicklungsschritte, gemeinsame Ausflüge etc. dokumentieren und in diesem Portfolio abheften.

 

S

Sprachförderung

Die Sprachbildung ist ein wesentlicher Teil unserer pädagogischen Arbeit, denn Sprache öffnet den Kindern gesellschaftliche Türen in der Gemeinschaft mit anderen und die Kinder lernen in Folge ihrer Sprachentwicklung auch zunehmend ihre eigene Selbstwirksamkeit kennen und schätzen. Eine frühe Förderung der Sprachentwicklung ist daher elementarer Bestandteil unseres Erziehungsauftrages. Sprachbildung verläuft alltagsintegriert, d.h. die Erzieherinnen bieten ein Lernumfeld, in dem es zahlreiche Sprechanlässe gibt, ein Umfeld, in dem gerne erzählt, gesprochen, diskutiert sowie Regeln, Kompromisse und Verfahrensweisen ausgehandelt werden.

Schlafsituation

Wenn Ihr Kind in unserem Kindergarten schläft, benötigt es zumindest anfangs etwas Vertrautes, z.B. sein Schmusetier und seinen Schnuller. Dies soll ihm helfen, sich in der neuen Schlafumgebung sicher zu fühlen. Bringen Sie zum Schlafen ein Bettspanntuch, einen Kissenbezug und einen Deckenbezug mit. Freitags bekommen Sie die Bettwäsche mit nach Hause, um sie zu waschen.

 

T

Turnen und Bewegung

Unsere Turnhalle im Untergeschoß bietet den Kindern vielfältige Bewegungsmöglichkeiten verbunden mit Spiel und Interaktion. Daneben gibt es spontane und zeitlich festgelegte Bewegungsangebote. Deshalb bitten wir für die Kinder um Kleidung, die verschiedene Bewegungsmöglichkeiten zulässt und Turnschuhe bzw. Hausschuhe, die die Kinder beim Rennen, Hüpfen und Spielen nicht verlieren. Gruppensport und -spiele steht uns die benachbarte Turnhalle des TV Ebernburg zur Verfügung jeden Dienstag und Donnerstag.

 

U/Ü

Übergang von der Bienengruppe in den Elementarbereich

Uns ist es wichtig, dass Ihr Kind, Raum und Gelegenheit bekommt, sich mit der neuen Gruppe vertraut zu machen. Dies ist ein aktiver Prozess, indem sich Ihr Kind in seiner eigenen Geschwindigkeit erfolgreich auf den Weg in die neue Gruppe begeben darf. Erleichtert wird der Übergang durch frühzeitige Besuche um den 3. Geburtstag Ihres Kindes, des Elementarbereichs. Sofern es die Kapazität der Gruppen zulässt, können die Kinder durch Spielerfahrungen in den Gruppen, später selbst entscheiden, in welche Gruppe sie wechseln möchten. Wenn Ihr Kind eine Präferenz hat, in welche Gruppe es möchte, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung um ein Gesprächstermin auszumachen. Dann tauschen sich die Erzieher*innen aus, wer Bezugserzieher*in des Kindes wird. Das sogenannte Übergangsgespräch findet statt, um Ihnen anhand unserer Beobachtungen zu erklären, wie sich Ihn Kind entwickelt hat. Außerdem wird i.d.R. ein Termin für den Übergang ausgemacht und sie bekommen die neue Gruppe Ihres Kindes mitgeteilt und lernen die neue Bezugserzieher*in Ihres Kindes kennen. Es wird ebenfalls ein Pate, unter den älteren Kindern, für Ihr Kind ausgewählt. Dieser Pate übernimmt Verantwortung für Ihr Kind und hilft ihm, wenn es Hilfe braucht. Das macht den Übergang in den Elementarbereich noch einfacher. Wenn der Tag des Übergangs gekommen ist, packt das Kind seinen Koffer mit seinem Portfolio, seinen Wickelsachen und alles, was ihm gehört und „zieht nach oben um“. Oben wird es von den Kindern mit einem Lied empfangen und willkommen geheißen.

Übergang vom Kindergarten in die Schule und „Vorschule“

In guter Zusammenarbeit mit der Schule werden Ihre Kinder auf die neue Situation vorbereitet: Besuche in der Schule machen die räumlichen Gegebenheiten und Abläufe bekannt. Patenschaften zwischen Kindergarten- und Schulkindern bauen soziale Brücken und gemeinsame Elternabende informieren. In Zusammenarbeit mit der Jugendverkehrsschule der Polizei wird die Verkehrssicherheit Ihrer Kinder als Fußgänger erhöht.

Davon ausgehend, dass die Begleitung zu Selbständigkeit, Eigenverantwortung und die umfassende Bildung und Erziehung der Kinder am ersten Tag im Kindergarten beginnt, bieten wir im letzten Jahr vor dem Schuleintritt eine gesonderte Förderung an, die den angehenden „Schüler*innen“ im Hinblick auf die Schule neue Anreize bietet: Genaues Hinhören, Spielen mit Lauten und Wörtern (Literacy), Mengenverständnis, naturwissenschaftliche Erfahrungen, Mathematik im Elementarbereich, Ausflüge, Schwimmen und Übernachtung.

Wir beziehen unser gesamtes Umfeld in unsere Arbeit mit ein.

 

Hinweise

Es ist Aufgabe der Kindertagesstätte, die Entwicklung von Kindern zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Menschen zu fördern. Der Förderauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung der Kinder im Alter von 1 bis 6 Jahren, bezieht sich auf die körperliche, soziale, emotionale und geistige Entwicklung der Kinder.

Nach § 24 Abs. 2 SGB VIII haben Kinder im Alter von 1 bis 3 Jahren einen Anspruch auf Betreuung in einer Kita oder in der Kindertagespflege. Der zeitliche Umfang richtet sich bei beiden Betreuungsformen nach dem individuellen Bedarf.

Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt haben einen Anspruch auf den Besuch einer Kita. Die Jugendämter müssen dafür sorgen, dass ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen für diese Altersgruppe zur Verfügung steht. Bei besonderem Bedarf oder ergänzend können diese Kinder auch in der Kindertagespflege gefördert werden (§ 24 Abs. 3 SGB VIII).

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